Hausordnung
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium Freiberg umfasst die Häuser Albertinum, Dürer und die Schulsporthalle „Ulrich Rülein von Calw“.
Präambel
Unser Gymnasium ist eine soziale Leistungsschule, wobei aufbauend auf traditionellen humanistischen Idealen ein harmonisches Arbeitsklima zu entwickeln ist, welches in gleichem Maße modernen Lern- und Lehranforderungen gerecht wird. Jeder Schüler hat das Recht und die Pflicht seine individuellen Stärken zu entfalten, aktiv, konzentriert und mit vollständigen Arbeitsmaterialien im Unterricht mitzuarbeiten. Höflichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Hilfsbereitschaft, Achtung vor der Leistung anderer und angemessener Umgang mit fremdem Eigentum sind entsprechende Vorbedingungen. Kritik üben wir unmittelbar, wertschätzend und konstruktiv.
Je mehr es gelingt, uns nach diesen Grundsätzen zu verhalten, desto besser werden Eigenschaften wie Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft entwickelt.
1 Allgemeine Festlegungen
1.1 Die Einrichtung ist montags bis freitags 6.45 Uhr bis 17.30 Uhr für die Durchführung des Unterrichts und für außerunterrichtliche Veranstaltungen geöffnet. Das Haus Dürer öffnet für Schüler 7.00 Uhr und schließt in der Regel 14.00 Uhr. Über abweichende Regelungen entscheidet der Schulleiter.
1.2 Der Unterricht wird innerhalb eines Unterrichtszeiten-Pausen-Zeitplanes in den Stunden 1 – 11 absolviert. Der Unterricht beginnt 7.20 Uhr und endet 17.30 Uhr. Stundenpläne und angeordnete Schulveranstaltungen modifizieren den Tagesablauf der einzelnen Klassen, Gruppen und Jahrgänge. Einlass, Pausenende, Unterrichtsbereitschaft und Unterrichtsbeginn sowie –ende werden durch ein akustisches Zeichen signalisiert und sind verbindlich zu beachten.
Im Haus Albertinum wird damit verbunden auch die Schließanlage aktiviert, so dass ein unbegrenzter Zugang während der Unterrichtsstunde nicht möglich ist. Eine unnötige Belastung des Sekretariats durch Klingeln ist zu unterlassen.
1.3 Die Geschäftszeiten des Sekretariats im Haus Albertinum werden wie folgt geregelt:
Montag bis Donnerstag: 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag: 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Im Haus Dürer ist das Sekretariat täglich von 7.00 Uhr bis 9.15 Uhr geöffnet. Sprechzeiten für Schüler werden durch Aushang bekannt gegeben.
1.4 Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat, in den Sporthallen beim Lehrer abzugeben. Verlustmeldungen werden von der Sekretärin aufgenommen.
1.5 Die Parkplätze an den Häusern Albertinum und Dürer können von Lehrkräften genutzt werden. Fahrräder sind nur in den Fahrradständern abzustellen. Für im Schulbereich abgestellte Fahrzeuge übernimmt die Schule generell keine Haftung. Das Befahren des jeweiligen Schulhofes mit dem Fahrrad ist verboten. Motorräder, Mopeds und PKW können von Schülern nur im öffentlichen Bereich abgestellt werden.
1.6. Die Nutzung des Schulklubs ist nach Anmeldung (Sekretariat) und unter Lehreraufsicht gestattet.
2 Unterrichts- und Pausenordnung
2.1 Die Unterrichtszeiten richten sich nach Pkt. 1.2
Zur Absicherung einer kontinuierlichen und konzentrierten Unterrichtsarbeit finden sich alle Schülerinnen und Schüler spätestens 2 Minuten vor Stundenbeginn am Arbeitsplatz ein, so dass der Unterricht pünktlich begonnen werden kann.
2.2 Das Aktivieren und Benutzen von Handys während des Unterrichts ist untersagt. Das betrifft ebenfalls Hör- und Fototechnik. Während des Unterrichts sind Handys abgeschaltet. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
2.3 Schüler, die Freistunden haben oder später mit dem Unterricht beginnen, halten sich in dafür festgelegten Zimmern oder im Haus Albertinum in der Pausenhalle auf. Der Aufenthalt auf den Korridoren und das Spielen auf dem Schulhof des Hauses Dürer während der Unterrichtszeit sind nicht zulässig.
2.4 Während der großen Pausen ist entsprechend der Witterung (kein Regen bzw. starker Schneefall) der Aufenthalt auf dem Schulhof möglich. Im Albertinum kann auch bei schlechter Witterung der überdachte Pausenhof genutzt werden. Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen und Freistunden durch Schüler der Sekundarstufe I ist nicht erlaubt. Ein Klingelzeichen oder die Aufforderung des aufsichtsführenden Lehrers beenden die Hofpause.
2.5 Rauchen, Alkoholgenuss, der Gebrauch oder das Verteilen von Drogen sowie das Mitführen gesetzlich verbotener Dinge (z.B. Waffen, verfassungsfeindliche Symbole u.ä.) sind im gesamten Bereich der Schule untersagt. Alle Bereiche des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Freiberg sind „Rauchfreie Zone“. Beim Rauchen im öffentlichen Verkehrsbereich (ab 18 Jahre) ist jegliche Verschmutzung zu vermeiden.
2.6 Das Betreten von Vorbereitungs- und Sammlungsräumen sowie der naturwissenschaftlichen Kabinette ist für Schüler nur im Auftrag oder im Beisein einer Lehrkraft gestattet.
2.7 Die Oberbekleidung ist an den dafür vorgesehenen Garderobenplätzen aufzubewahren. Für persönliche Dinge stehen im Haus Albertinum zusätzlich Mietschränke zur Verfügung. Für die an Garderobenplätzen abgelegte Kleidung besteht Versicherungsschutz. Dieser gilt nicht für in der Kleidung aufbewahrte Wertgegenstände oder Geld.
2.8 Während der Pausen bleiben die Zimmertüren der allgemeinen Unterrichtsräume geöffnet, die Fenster sind geschlossen. Schüler können sich auf den Korridoren aufhalten.
2.9 Die Schüler verhalten sich immer so, dass gegenseitige Belästigungen und Gefährdungen vermieden werden. Außerdem achten sie privates und schulisches Eigentum.
2.10 Im Speiseraum erworbene Speisen und Getränke werden ausschließlich dort verzehrt.
2.11 Unfälle, Verletzungen und Sachbeschädigungen sind den Lehrern oder im Sekretariat umgehend zu melden. Für durch Schüler grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden werden die Schüler selbst bzw. deren Erziehungsberechtigte in die Verantwortung genommen.
2.12 Nach dem Ende der Stunde verlässt jeder Schüler seinen Platz in einem ordentlichen Zustand. Der Ordnungsdienst, welcher wöchentlich vom Klassenlehrer bzw. ab Klasse 11 vom Fachlehrer benannt wird, säubert nach jeder Stunde die Tafel und achtet auf das Schließen der Fenster. Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde eines Tages in einem Raum sind alle Stühle hochzustellen. Schüler und Lehrer achten auf die Trennung der Abfälle, entsprechend der gekennzeichneten Behälter.
2.13 Klassensprecher bzw. deren Stellvertreter informieren die Schulleitung über das Sekretariat für den Fall, dass ein Lehrer 10 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht zum Unterricht erschienen ist.
3 Schlussbestimmungen
3.1 Die Hausordnung dient dem gemeinsamen Ziel bestmöglichste Voraussetzungen für eine gute Arbeitsatmosphäre zu schaffen, um die schulischen Aufgaben erfüllen zu können.
3.2 Verstöße gegen die Hausordnung werden entsprechend dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen, der Schulordnung für Gymnasien sowie dazugehöriger Verwaltungsvorschriften geahndet.
3.3 Die Hausordnung wird vom Schulleiter erlassen und nach Bestätigung durch die Schulkonferenz in Kraft gesetzt.
3.4 Alle weiteren Ordnungen der Schule wie
- Alarmordnung - Leseraum- und Bibliotheksordnung - Kabinettordnung, Fachunterrichtsraumordnung - Werkraumordnung - PC-Benutzerordnung - Sporthallenbenutzerordnung u. a. sind Bestandteile der Hausordnung.
Freiberg, d. 14.10.2008
Beschluss der Schulkonferenz am 14.10.2008 zur Aktualisierung.
M. Albrecht (Schulleiter)



